1.1. Cate-Ring, Zollikerstrasse 242, 8008 Zürich (nachfolgend „CATE-RING“) betreibt die Online-MARKTPLATZ http://www.cate-ring.ch (nachfolgend „MARKTPLATZ“), die sowohl Caterern (nachfolgend DIENSTLEISTER) als auch Unternehmern (nachfolgend „KUNDE“) die Möglichkeit bietet, Speise- und Getränkelieferungen sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen (nachfolgend „CATERINGLEISTUNGEN“ oder „EVENTLEISTUNGEN“) bei Cate-Ring als Auftragnehmer der KUNDEN zu buchen.
1.2. Zur Ausführung der CATERINGLEISTUNGEN hat Cate-Ring mit den auf der MARKTPLATZ präsentierten Anbietern (nachfolgend „CATERER“ genannt) eigene Verträge geschlossen, wodurch eine reibungslose und komfortable Ausführung der CATERINGLEISTUNGEN ermöglicht wird.
1.3. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Cate-Ring und ihren KUNDEN über die von Cate-Ring angebotenen CATERINGLESITUNGEN.
1.4. Abweichende, zusätzliche oder diesen AGB widersprechende AGB des KUNDEN akzeptiert Cate-Ring nicht, so dass diese nicht in den Vertrag einbezogen werden. Dies gilt nicht, wenn Cate-Ring der Einbeziehung der AGB des KUNDEN ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2.1. Alle Angebote von Cate-Ring sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Dies gilt insbesondere für alle Angaben auf der MARKTPLATZ sowie in per E-Mail, Fax oder Post versendeter Angebote, in Newslettern, Werbeanzeigen und telefonisch erteilter Angaben.
2.2. Bestellungen oder Aufträge des KUNDEN kann Cate-Ring innerhalb von zehn Werktagen ausdrücklich oder durch Leistungserbringung annehmen.
2.3. Ein Vertragsschluss mit Cate-Ring über die von ihr angebotenen CATERINGLEISTUNGEN kommt wie nachfolgend beschrieben zustande:
2.3.1. Bei Bestellungen über die MARKTPLATZ:
2.3.1.1. Die KUNDEN haben die Möglichkeit eine Bestellung über die MARKTPLATZ abzugeben. Durch Abschluss des Bestellprozesses gibt der KUNDE eine verbindliche Bestellung, d.h. ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die vom KUNDEN ausgewählten und im Rahmen des Bestellprozesses zusammenfassend angezeigten CATERINGLEISTUNGEN, ab.
2.3.1.2. Cate-Ring bestätigt unverzüglich den Zugang der über die MARKTPLATZ abgegebenen Bestellung per E-Mail. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich ausdrücklich die Annahme des Angebots des KUNDEN auf Abschluss eines Vertrages über die bestellten CATERINGLEISTUNGEN erklärt.
2.3.1.3. Ein Vertragsschluss kommt erst zustande, wenn Cate-Ring das Angebot des KUNDEN entweder in einer via Post, E-Mail oder Fax versendeten Auftragsbestätigung an den CATERER weiterleitet und dieser die bestellten Leistungen bestätigt und tatsächlich erbringt.
2.3.2. Bei sonstigen elektronischen Bestellungen (z.B. über das Kontaktformular):
2.3.2.1. Die KUNDEN von Cate-Ring haben auch die Möglichkeit, Leistungen von Cate-Ring via Email (contact@cate-ring.ch) abzufragen
2.3.2.2. Cate-Ring bestätigt den Zugang der über das Kontaktformular versendeten Anfrage per E-Mail. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme einer etwaigen Bestellung.
2.3.2.3. Cate-Ring kontaktiert den KUNDEN auf eine Anfrage in dem Kontaktformular hin telefonisch oder via E-Mail über die vom KUNDEN in der Anfrage bereitgestellten Kontaktdaten zur unverbindlichen Beantwortung seiner Anfrage. Zu einem Vertragsschluss kommt es erst gemäß der nachfolgenden Ziffern 2.3.2.4, 2.3.2.5 und 2.3.2.6 dieser AGB.
2.3.2.4. Der KUNDE hat die Möglichkeit seine Bestellung ggf. in diesem oder einem weiteren Telefongespräch, per E-Mail, Fax oder Post abzugeben.
2.3.2.5. Ein Vertragsschluss kommt zustande, wenn Cate-Ring die Bestellung des KUNDEN per E-Mail, Fax oder Post schriftlich an den CATERER weiterleitet und dieser die bestellten CATERINGLEISTUNGEN bestätigt und tatsächlich erbringt.
2.3.2.6. Cate-Ring behält sich vor, dem KUNDEN zur Abgabe seiner Bestellung per E-Mail ein schriftliches Bestellformular zuzusenden. Ein Vertragsschluss kommt in diesem Fall nur zustande, wenn der KUNDE Cate-Ring das unterschriebene Bestellformular per E-Mail, Fax oder Post innerhalb der Abgabefrist zusendet und Cate-Ring das Angebot des KUNDEN per E-Mail, Telefon oder Fax oder durch die tatsächliche Erbringung der CATERINGLEISTUNGEN an den CATERER weiterleitet und dieser diese annimmt.
2.3.3. Bei telefonischen Bestellungen:
2.3.3.1. Die KUNDEN von Cate-Ring haben auch die Möglichkeit, Leistungen von Cate-Ring telefonisch zu bestellen.
2.3.3.2. Ein Vertragsschluss kommt zustande, wenn Cate-Ring die Bestellung des KUNDEN telefonisch entgegennimmt und dem KUNDEN gegenüber ausdrücklich die Annahme des Angebots auf Abschluss eines Vertrages über die bestellten CATERINGLEISTUNGEN erklärt.
2.3.3.3. Cate-Ring behält sich vor, dem KUNDEN zur Abgabe seiner Bestellung ein schriftliches Bestellformular zuzusenden. Ein Vertragsschluss kommt in diesem Fall nur zustande, wenn der KUNDE Cate-Ring das unterschriebene Bestellformular per E-Mail, Fax oder Post innerhalb der Abgabefrist zusendet und Cate-Ring das Angebot des KUNDEN telefonisch oder schriftlich annimmt und die tatsächliche Erbringung der CATERINGLEISTUNGEN durch den CATERER erfolgt.
3.1. Die vom KUNDEN bestellten Produkte werden von Cate-Ring bzw. dem CATERER nach den Wünschen des KUNDEN für die Ausführung der Bestellung angefertigt, sofern es sich nicht um lagerfähige, vorverpackte oder abgefüllte Produkte von Drittanbietern handelt.
3.2. Die für die Anfertigung der Produkte benötigten Zutaten werden von Cate-Ring bzw. dem CATERER eigens für die jeweilige Bestellung beschafft, sofern sie nicht vorrätig sind.
4.1 Die Einholung von für die Erbringung der CATERINGLEISTUNGEN sowie Serviceleistungen gegebenenfalls erforderlichen behördlichen oder privatrechtlichen Genehmigungen und Konzessionen, z.B. Gema, inklusive eventueller Zollformalitäten, obliegt grundsätzlich dem KUNDEN und ist nicht Bestandteil der seitens Cate-Ring zu erbringenden Leistungen.
5.1. Änderungswünsche der KUNDEN sind grundsätzlich nur nach Abstimmung mit Cate-Ring bzw. dem CATERER möglich.
5.2. Storniert der KUNDE die CATERINGLEISTUNGEN vollständig oder teilweise, gelten die Stornierungsbedingungen des CATERER.
5.3. Storniert der KUNDE die EVENTLEISTUNGEN vollständig oder teilweise, gelten die Stornierungsbedingungen des CATERER. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
6.1. Cate-Ring haftet dem KUNDEN gegenüber für mangelhafte Leistungen nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haftet Cate-Ring dem CATERER gegenüber – abgesehen von der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten – nur in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der KUNDE regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Dies gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit die Haftung von Cate-Ring ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Organe, Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Cate-Ring.
6.2. Unbeschadet Ziffer 6.1. hat sich der KUNDE wegen seiner Mängelansprüche außergerichtlich und vor Inanspruchnahme von Cate-Ring an den mit der Ausführung der CATERINGLEISTUNGEN beauftragten CATERER zu halten. Hierzu tritt Cate-Ring dem KUNDEN die ihr zustehenden Ansprüche gegen den CATERER ab.
6.3. Angaben von Cate-Ring bzw. dem CATERER zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Masse, Anordnung von Speisen usw.) sowie Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
7.1. In Fällen höherer Gewalt ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Ausführung bzw. Abnahme der CATERINGLEISTUNGEN befreit. Höhere Gewalt ist jedes außerhalb der Kontrolle des jeweiligen Vertragspartners liegende Ereignis, durch das er ganz oder teilweise an der Erfüllung seiner Verpflichtungen gehindert wird, einschließlich Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks und rechtmäßige Aussperrungen sowie nicht von ihm verschuldete Betriebsstörungen oder behördliche Verfügungen. Versorgungsschwierigkeiten und andere Leistungsstörungen auf Seiten der CATERER gelten nur dann als höhere Gewalt, wenn der CATERER seinerseits durch ein Ereignis gemäß Satz 1 an der Erbringung der ihm obliegenden Leistung gehindert ist.
7.2. Der betroffene Vertragspartner wird dem anderen Vertragspartner unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und sich nach besten Kräften bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und in ihren Auswirkungen soweit wie möglich zu beschränken.
7.3. Die Vertragspartner werden sich bei Eintritt höherer Gewalt über das weitere Vorgehen abstimmen. Ungeachtet dessen ist jeder Vertragspartner berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn zum Zeitpunkt der Mitteilung der höheren Gewalt bereits absehbar ist, dass die Erbringung der vereinbarten CATERINGLEISTUNGEN unmöglich ist.
8.1. Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert vereinbart und berechnet.
8.2. Im Fall von nicht unerheblichen Verzögerungen des Beginns oder des Fortgangs der seitens der Cate-Ring bzw. dem CATERER zu erbringenden CATERINGLEISTUNGEN, die nicht von Cate-Ring zu vertreten sind, ist diese berechtigt, einen ihr hierdurch entstehenden Mehraufwand gesondert abzurechnen.
8.3. Zusätzliche Leistungen aller Art, die vom KUNDEN gewünscht oder zu vertreten und nicht Gegenstand des eigentlichen Auftrages geworden sind, werden durch Cate-Ring nach den bei ihr zu diesem Zeitpunkt gültigen Listenpreisen, sofern keine Listenpreise bestehen, zu marktüblichen Preisen abgerechnet. Als zusätzliche Leistungen gelten insbesondere im Angebot nicht enthaltene Mehrmengen, die keine geringfügigen Abweichungen im Sinne von Ziffer 5.1. darstellen, Kosten für besondere Verpackungen sowie Mehraufwendungen, die auf Verlangen des KUNDEN ausgeführt werden oder die bedingt sind durch unrichtige Angaben des KUNDEN oder in dessen Verantwortungsbereich handelnder Dritter, unverschuldete Transportverzögerungen, nicht termin- oder fachgerechte Mitwirkungsleistungen des KUNDEN oder sonstiger Dritter, soweit diese nicht Erfüllungsgehilfen von Cate-Ring sind.
8.4. Für die erbrachten Leistungen berechnet Cate-Ring 7% des in 8.1 erwähnten Leistungs- und Lieferungsumfang zulasten des Caterers. (Stand 01.01.2024)
9.1. Der vereinbarte Gesamtpreis ist nach Abnahme bzw. Vollendung der CATERINGLEISTUNGEN zur Zahlung an Cate-Ring durch den Caterer fällig. Der in 8.4 erwähne betrag wird über das Account-Dashboard bezahlt.
10.1. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen zwischen Cate-Ring und dem KUNDEN bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
10.2. Es findet das anwendbare Recht in Zürich statt.
10.3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Leistungen von Cate-Ring ist für den Fall, dass der KUNDE ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder zwar Verbraucher ist, aber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Schweiz hat oder seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder der Wohnsitz des KUNDEN zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht zu ermitteln ist, der Sitz von Cate-Ring.